fehlbelegen

fehlbelegen
fehl|be|le|gen <sw. V.; hat; nur im Inf. u. 2. Part.> (Amtsspr.):
(eine Sozialwohnung) an eine nicht bedürftige Person vermieten.

* * *

fehl|be|le|gen <sw. V.; hat; nur im Inf. u. 2. Part.> (Amtsspr.): (eine Sozialwohnung) an eine nicht bedürftige Person vermieten.

Universal-Lexikon. 2012.

Игры ⚽ Нужен реферат?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • fehlbelegen — fehl|be|le|gen vgl. fehlbesetzen …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Fehlbelegung — Fehl|be|le|gung, die (Amtsspr.): das Fehlbelegen, Fehlbelegtsein einer Sozialwohnung. * * * Fehl|be|le|gung, die (Amtsspr.): das Fehlbelegen, Fehlbelegtsein einer Sozialwohnung: Einkommensgrenzen bei en (MM 24./25. 6. 89, 13) …   Universal-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”